Labels:text | font | screenshot | paper | document OCR: 14 .- 15. Dezember 1998 Wiesbaden Beide Auffassungen (g ltig / ung ltig) wurden Folgende - nicht abschließenden - Kriterien vertreten, mit einer Tendenz zu g ltig- wurden f r die Zumutbarkeitspr fung im Rahmen des/5 TDG,/5 MdStV angef hrt: Von Seiten der Staatsanwaltschaft wurde vertreten, das ISP s nicht berechtigt seien, die a. Wenn der Content Provider angegangen rechtlichen Voraussetzungen einer berwachung der Telekommunikation zu pr fen, sondern sie werden k nne, sei der ISP nicht verantwort-lich. deren Anordnung Folge zu leisten h tten. b. Welche Bedeutung hat das Rechtsgut? Eine Strafrechtliche Verantwortung nach /5 TDG Sperrung sei eher zu bejahen, wenn das Rechtsgut international gesch tzt ist als wenn dies nicht der Fall ist. Eine strafrechtliche Verantwortung kann sich nach einh ...